HOAI Dienstleistungen

Professionele Projektabwicklung für die komplette Gebäudetechnik und Thermische Bauphysik nach HOAI

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Hintergrundwissen

Was regelt die HOAI?

Die HOAI regelt im Speziellen die Vergütung von Planungsleistungen von Architekt/-innen und Ingenieur/-innen in den Bereichen des Bauwesens, der Architektur und der Stadtplanung. Sowohl Auftraggeber als auch planerische Dienstleister haben über den gesamten Projektverlauf eine klare Vorstellung von den zu erwartenden Kosten.

Den HOAI-Planungshonoraren liegen verschiedene Faktoren zugrunde:

  • Die anrechenbaren Kosten: Die voraussichtlichen Kosten des Bauprojekts ohne Mehrwertsteuer und ohne Nebenkosten.
  • Die Leistungsphasen: Die Planung in verschiedenen Leistungsphasen (z.B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung).
  • Die Honorarzonen: Abhängig von der Komplexität und Anforderung des Projekts wird es einer bestimmten Honorarzone zugeordnet.

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Technische Ausrüstung

HOAI für die Gebäudetechnik

Wir bieten Bauherren sowie Architekten die HOAI Fachplanung der kompletten technischen Ausrüstung nach DIN 276 an:

Zudem decken wir die KG 550 (Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen) ab und die Erstellung sämtlicher Unterlagen, welche für Entwässerungsgesuche notwendig sind:

Leistungen nach HOAI Anlage 1

HOAI Leistungen für die Bauphysik

Wir bieten Bauherren sowie Architekten Dienstleistungen rund um die thermische Bauhpysik und Energie­bilanzierung nach HOAI Anlage 1 an.

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Was wir tun

Fragen & Antworten

Die HOAI oder Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese stellt sicher, dass sowohl Auftraggeber als auch Dienstleister eine klare Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für planerische Dienstleistungen haben.  

Die HOAI-Planungshonorare basieren auf verschiedenen Faktoren: 

  • Anrechenbare Kosten: Dies sind die voraussichtlichen Kosten des Bauprojekts ohne Mehrwertsteuer und ohne Nebenkosten. Je höher die anrechenbaren Kosten, desto höher ist der Aufwand und damit auch das Honorar.

  • Leistungsphasen: Die HOAI unterteilt die Planung in verschiedene Leistungsphasen (z.B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung). Je nachdem, welche Phasen beauftragt werden, ändert sich das Honorar. 

  • Honorarzone: Abhängig von der Komplexität und Anforderung des Projekts wird es einer bestimmten Honorarzone zugeordnet (z.B. I-III).  

Es gibt mehrere Gründe, warum bei einer Planung oft an der falschen Stelle gespart wird: 

Qualität der Arbeit: Ein angemessenes Honorar ermöglicht es Planern, qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten. Wenn Planer aufgrund reduzierter Honorare weniger Zeit für ein Projekt aufwenden oder Kompromisse bei der Qualität eingehen müssen, kann dies die Gesamtqualität des Projekts beeinträchtigen. 

Komplexität der Aufgabe: Die Planung, insbesondere im Bereich der Gebäudetechnik, ist oft komplex und erfordert spezialisiertes Wissen. Ein qualifizierter Planer stellt sicher, dass alle Aspekte des Projekts berücksichtigt werden und dass mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden. 

Langfristige Kosteneinsparungen: Fehler in der Planungsphase können langfristig zu höheren Kosten führen, sei es durch Bauverzögerungen, Nachbesserungen oder suboptimale Lösungen, die den Betrieb und die Wartung von Gebäuden verteuern können. 

Sicherheit und Compliance: Ein guter Planer wird nicht nur nach ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten planen, sondern auch sicherstellen, dass alle Bau- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Dies minimiert rechtliche Risiken und sorgt für die Sicherheit der zukünftigen Nutzer. 

Wertsteigerung: Ein gut geplantes und umgesetztes Projekt kann den Wert einer Immobilie oder Anlage erheblich steigern. Dies kann sich bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung als vorteilhaft erweisen. 

Natürlich, oft werden in gewissen Projektkonstellationen Leistungen nicht benötigt. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen für Ihr Projekt sinnvoll und notwendig sind. 

Ja, das ist bei uns grundsätzlich immer möglich. Die HOAI sieht bereits die Planung in sogenannten Leistungsphasen vor. Es gibt 9 dieser Phasen. Bei einer Teilbeauftragung hat sich folgende Paketierung bewährt: 

Stufe 1 – Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung 

Stufe 2 – Ausführungsplanung und Ausschreibung 

Stufe 3 – Objektüberwachung / Bauleitung. 

Für Projekte, welche ein Bau-Generalunternehmen übernimmt, bietet sich an, dass das Planungsteam bestehend aus uns, dem Architekt und einem Tragwerksplaner nur die Leistungsphase 1 bis 4 erbringen. 

Die Ausführungsplanung LP5 wird hier nicht benötigt. Die LP6 und 7 werden ebenfalls wieder von dem Planungsteam erbracht. Statt der eigentlichen Bauleitung, welche dem GU dann obliegt, bieten wie Ihnen eine Bauqualitätsbegleitung nach Aufwand an. Bei dieser Qualitätssicherung sorgen wir dafür, dass Sie die geschuldeten Qualitäten aus dem GU-Vertrag erhalten. 

Bei Planungen, welche einem GU übergeben werden, ist es sehr wichtig, eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für diesen zu schaffen. 

Alle Unklarheiten führen entweder zu Risikozuschlägen seitens des GU oder zu Nachträgen. Beides gilt es zu vermeiden. 

Wir besitzen die entsprechende Expertise in der Erstellung von GU-Ausschreibungsunterlagen. Sprechen Sie uns an. 

 

Es kommt (wie so oft) darauf an. Ein GU sucht sich selbst Partner und Firmen, mit denen er Ihr Projekt schlussendlich baut. Auf deren Kosten erhebt er einen notwendigen Aufschlag, da er das volle Risiko für das Projekt trägt. Dadurch ist das Bauen mit einem GU i.d.R. etwas teurer als der „klassische Weg“ mit Einzelvergaben. Der Vorteil für den Bauherr liegt jedoch in der Kostensicherheit. Der GU nennt Ihnen einen Festpreis für sein Projekt. Sofern nichts geändert wird und die Ausschreibungsunterlagen durch die Fachplaner gut beschrieben sind, besteht hier eine höhere Kostensicherheit als bei Einzelvergaben. 

Die gibt es tatsächlich. Dadurch, dass wir die Gewerke alle im Haus bearbeiten, sind wir ein perfekt abgestimmtes Team. Zum einen erhöht sich hierdurch die Qualität für Sie, zum anderen sparen auch wir Zeit, da die Abstimmungsfristen mit externen Planern reduziert werden. 

Diesen Kostenvorteil geben wir teils an Sie weiter und teils investieren wir die hier gewonnene Zeit für Zusatzleistungen (wie z.B. die Anlagensimulation ), welche wiederum zu Kosteneinsparungen für Sie führen.

 

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